«NEIN zur revidierten Volksschulverordnung»

Abstimmung
Revision der Volksschulverordnung Kanton Uri

Im September 2022 hat das Urner Stimmvolk das neue Bildungsgesetz mit klarer Mehrheit angenommen. Damit legte es die Basis für eine weiterhin gute Schulbildung der Urner Kinder. In der Folge wurde eine neue Volksschulverordnung erarbeitet.

Diese Verordnung sollte – wie das Bildungsgesetz – zukunftsgerichtet und im Interesse aller Kinder sein. In der beschlossenen Form ist das leider nicht der Fall. Denn mit einer Kann- statt einer Muss-Formulierung an einer entscheidenden Stelle hat der Landrat den Kanton aus der finanziellen Mitverantwortung für ausreichend betreute grosse Klassen genommen. Dies entgegen den Empfehlungen des Erziehungsrats, des Regierungsrats und der landrätlichen Bildungs- und Kulturkommission sowie entgegen dem Ergebnis der Vernehmlassung.

Künftige Entscheidungen über zusätzliche Betreuung bei grossen Schulklassen samt deren Finanzierung lägen nun einzig bei den Gemeinden. Damit droht ein Zwei-Klassen-Schulsystem, das finanzstärkere Gemeinden bevorteilt: Diese können beim Anstellen von Lehrpersonen mit besseren Rahmenbedingungen punkten. Finanzschwächere Gemeinden dagegen können hier nicht mithalten. Dadurch verschärft sich der Wettbewerb um Lehrpersonen innerhalb des Kantons unnötig.

Doch damit nicht genug! Auf dem Spiel steht letzten Endes die Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche in der Volksschule. In Gemeinden, die sich aus eigener Kraft keine zusätzliche Betreuung von Kindern in grossen Klassen leisten können, sinkt die Schulqualität. Das dürfen wir unseren Kindern und Jugendlichen nicht antun. Darum hat der LUR das Referendum ergriffen, das jetzt vom Nein-Komitee verfochten wird, unterstützt auch vom Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Uri (VSL).

Das Referendum will, dass die Volksschule in allen Teilen eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden bleibt. Das bedeutet, dass der Kanton wie bisher in der finanziellen Mitverantwortung stehen soll. Mit einem Nein erhält der Landrat somit den Auftrag, die revidierte Volksschulverordnung entsprechend nachzubessern – für eine weiterhin chancengerechte, starke Grundausbildung der Schülerinnen und Schüler im Kanton Uri.